Arzneimittel-Entsorgung bei den Böttcher Apotheken

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Medikamenten und Arzneimitteln. Um unsere Umwelt und Gewässer nachhaltig zu schützen und die Wirksamkeit von lebenswichtigen Medikamenten wie Antibiotika zu erhalten, ist die sachgemäße Entsorgung von Arzneimitteln jedoch sehr wichtig.

Bisher konnten verfallene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel kostenlos über die Apotheke entsorgt werden. Leider hat sich dies zum 1.1.2017 geändert, da sich die zuständige Entsorgungsfirma aus dem Markt zurückzieht. Seit dem ist die kostenlose Abgabe von alten Arzneimitteln in der Apotheke nicht mehr möglich. Als Kundenservice bieten wir unseren Kunden die Entsorgung weiterhin gegen eine Gebühr von 2 Euro an.

Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde ist daher die AWR für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig. Alte Medikamente können von Privatpersonen kostenlos auf den Recyclinghöfen der AWR (in Hohenwestedt bei der Firma Diekjobst) abgegeben werden. Zu den üblichen Öffnungszeiten werden dort Altmedikamente angenommen. Keinesfalls dürfen Tropfen, Säfte und andere Arzneimittel über die Toilette oder Spüle entsorgt werden, da die Arzneistoffe dann ins Grundwasser gelangen können.

Spezielle Arzneimittel, wie z.B. Mittel zur Behandlung von Krebs (Zytostatika), dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin. Auch in den Böttcher Apotheken werden Sie zu diesem Thema gerne beraten.

Für weitere Informationen siehe auch: www.arzneimittelentsorgung.de.